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   BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 83.89   

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https://dejure.org/1991,8056
BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 83.89 (https://dejure.org/1991,8056)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1991 - 9 C 83.89 (https://dejure.org/1991,8056)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - 9 C 83.89 (https://dejure.org/1991,8056)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Jezide kurdischen Volkstums aus der Türkei - Wirtschaftliches und religiöses Existenzminimum am Ort der Fluchtalternative - Drohende existenzvernichtende wirtschaftliche Notlage als Asylanerkennungsgrund - Zumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 83.89
    Bei einer solchen Sachlage darf die Asylklage nur dann abgewiesen werden, wenn der Asylsuchende im Zeitpunkt der berufungsgerichtlichen Entscheidung bei einer Rückkehr in seinen eigenen Staat dort wieder Schutz finden kann, wenn er also vor (erneuter) politischer Verfolgung hinreichend sicher ist oder jedenfalls in anderen Landesteilen eine inländische Fluchtalternative besteht (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Senatsurteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89] ).

    Das Bundesverfassungsgericht verlangt für die Bejahung einer inländischen Fluchtalternative ebenfalls, daß der Asylsuchende in den dafür in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315).

  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 83.89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind, damit das religiöse Existenzminimum als Voraussetzung für die Zumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative gewährleistet ist, bei der hier in Rede stehenden archaischen und von mündlicher Überlieferung geprägten Religionsform die besonderen, schlechthin unverzichtbaren Voraussetzungen der Religionsausübung in den Blick zu nehmen: Für die Jeziden kann insoweit die Aufrechterhaltung einer Familienstruktur im Sinne eines für die Ausübung der Kulthandlungen notwendigen Gruppenzusammenhalts und, damit einhergehend, einer Verbindung mit einer Priesterfamilie in Betracht kommen (BVerfG, Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403/84 u.a. - BVerfGE 81, 58 ).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 83.89
    Bei einer solchen Sachlage darf die Asylklage nur dann abgewiesen werden, wenn der Asylsuchende im Zeitpunkt der berufungsgerichtlichen Entscheidung bei einer Rückkehr in seinen eigenen Staat dort wieder Schutz finden kann, wenn er also vor (erneuter) politischer Verfolgung hinreichend sicher ist oder jedenfalls in anderen Landesteilen eine inländische Fluchtalternative besteht (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Senatsurteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89] ).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87

    Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 83.89
    Zwar ist im Urteil des Senats vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72) noch offengelassen, ob die Verfolgungsfreiheit am Ort der inländischen Fluchtalternative auch dann die Asylanerkennung hindert, wenn der Asylsuchende dort kein Existenzminimum findet, und der Anspruch des Betroffenen in einem solchen Fall auf Schutz vor Abschiebung in das drohende Verderben reduziert wäre.
  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87

    Existenzgrundlage des Asylbewerbers - Verfolgung - Menschenwürdiges

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 83.89
    Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, daß die Annahme einer zumutbaren Fluchtalternative ausscheidet, wenn der Ausländer an dem Alternativort bei generalisierender Betrachtung auf Dauer ein Leben unter dem Existenzminimum zu erwarten hat, das zu Hunger, Verelendung und schließlich zum Tod führt (Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104).
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